Verkehrsrecht

Verkehrsunfallrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (Strafrecht)

Wenn sie einen Verkehrsunfall hatten, sollten Sie umgehend Ihren Rechtsanwalt kontaktieren!
Auch wenn die Verschuldenslage beim Verkehrsunfall scheinbar klar sein sollte und der Verkehrsunfall polizeilich aufgenommen worden ist, bietet dies kaum eine Gewähr dafür, dass die bei Ihnen entstandenen Schäden unproblematisch reguliert werden, bzw. dass Sie oder Ihre Haftpflichtversicherung nicht unberechtigt in Anspruch genommen werden.
Als Unfallbeteiligter stehen Sie meist unmittelbar nach dem Verkehrsunfall unter einem Schock.
Die für die Abwicklung des Verkehrsunfalls notwendigen Daten, Personalien und Fakten werden meist unzureichend erfasst und gesichert.
Die Erfahrung zeigt, dass auch die herbeigerufenen Polizeibeamten den Unfallverlauf bzw. die Frage des Verschuldens unzutreffend einschätzen und die später notwendigen Daten unzureichend erfassen.
Auch wenn sich diese Probleme im Vorfeld kaum ausschließen lassen, hilft Ihnen doch Ihr im Verkehrsunfallrecht erfahrene(-r) Rechtsanwalt/in dabei, die unterlassenen Schritte zur Sicherung der erheblichen Fakten, Personalien und Daten nachzuholen und kann Sie davor bewahren, dass sich die Abwicklung in eine falsche Richtung entwickelt.

Der Rechtsanwalt kann Sie darüber beraten, was zur Beweissicherung zu veranlassen ist, welcher Schadensgutachter – wann unter welchen Voraussetzungen – beauftragt werden sollte, Er berät Sie, wie Sie sich im Rahmen einer polizeilichen Anhörung als Betroffener oder Zeuge verhalten sollten.
Der Rechtsanwalt kann für Sie Akteneinsicht in die polizeilichen Ermittlungsakten oder Straf- oder Bußgeldakten nehmen.
Er kann für Sie danach eine fundierte schriftliche Schilderung des Unfallverlaufes abgeben.
Weiter kann der Rechtsanwalt Ihre eigene Versicherung und die Versicherung des Unfallgegners über den Schadensfall in Kenntnis setzten und die betroffene Versicherung des Gegners überhaupt erst ermitteln.
Der Rechtsanwalt wird Sie beraten, unter welchen Konditionen es für Sie sinnvoll erscheint einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen und welche wirtschaftlichen Gefahren in diesem Zusammenhang bestehen.
Schließlich kann er eine mögliche Nutzungsentschädigung für Sie berechnen und Sie beraten, wann es sinnvoll ist, sich um einen Ersatz-/Neuwagen zu kümmern.
Die Frage des Verschuldens und der Haftung ist im Verkehrsunfallrecht nicht einfach zu klären.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass von jedem Fahrzeug das am Straßenverkehr teilnimmt eine so genannte „Betriebsgefahr“ ausgeht, so dass zunächst bei einem Verkehrsunfall jeden Beteiligten eine Haftung trifft.
Es liegt an jedem Beteiligten selbst, nachzuweisen, dass der Verkehrsunfall gerade für ihn ein „unabwendbares Ereignis“ darstellte bzw. dieser überwiegend von dem anderen Verkehrsteilnehmer verschuldet worden ist.
Die Regulierung und der Schriftverkehr mit den Versicherungen sind formalisiert.
Die Versicherungen haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, keine Leistung oder wenn, dann verspätet zu erbringen.
Wenn sie frühzeitig einen Anwalt einschalten, bietet dies bessere Aussichten, dass die in Anspruch genommene Versicherung ihren gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommt.
Bei einem Verkehrsunfall mit Ausländerbeteiligung oder im Ausland stellen sich weitere erhebliche Probleme dar.
Ich berate Sie gerne und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall.