Familienrecht

Die Kanzlei ist traditionell im Familienrecht spezialisiert.

Der im Familienrecht tätige Rechtsanwalt muss in der Lage sein, in der für seinen Mandanten persönlich und wirtschaftlich extrem belastenden Lebenssituation  jederzeit mit Rat und Tat leitend zur Seite zu stehen.
Dabei muss der Rechtsanwalt eindeutig parteiischer Interessenvertreter sein, aber gleichzeitig mit Einfühlungsvermögen, beruflicher Erfahrung und Lebenserfahrung die Streitigkeiten und Probleme zielgerecht einer guten Lösung zuführen.
Diese muss einerseits auf persönlicher Ebene, die Aussöhnung und verbindliche und sachdienliche Kommunikation zwischen den Parteien und andererseits auf wirtschaftlicher Ebene ein vorteilhaftes und praktikables Ergebnis für den Mandanten/-in mit Perspektive zum Ziel haben.
Ich bin aufgrund jahrelanger Praxis in der Lage Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten oder nichtehelichen Lebenspartnern, zwischen Eltern mit und um ihre Kinder oder Enkelkinder oder mit Behörden und Gerichten zu einem erfolgreichen Ergebnis zu bringen.

Der Rechtsanwalt muss, um gute Ergebnisse zu erzielen und den Mandanten zufrieden zu stellen, nicht nur das extrem komplizierte und verschachtelte Familienrecht, welches sich fortlaufend ändert, beherrschen, sondern er muss auch in der Lage sein wirtschaftliche und steuerliche Sachverhalte zu erfassen und bereit sein, in Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung, diese fleißig und akribisch aufzubereiten.
Gerade in Ehesachen gilt es, Kommunikationsprobleme der Parteien zu überwinden.
Hierfür ist es erforderlich Transparenz in die persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zu bringen, den Sachverhalt umfassend zu erfassen, darzulegen und aktiv Lösungsmöglichkeiten anzugehen.

Natürlich gehört für den Rechtsanwalt hier die gerichtliche Rechtsverfolgung zur Durchsetzung der Ziele der Mandanten dazu, aber meist ist dem Mandanten besser damit gedient, dass er eine individuell zugeschnittene, ausgearbeitete, geprüfte und verhandelte Trennungsereinbarung der Scheidungsfolgen mit Hilfe seines Rechtsanwaltes abschließen kann.
Dadurch kann verhindert werden, dass emotionale Konflikte sich weiter hochschaukeln und sinnlos wirtschaftliche Werte und Lebensgrundlagen zerstört werden.
Ich lege großen Wert auf eine sorgfältiges und intensives Mandantengespräch, damit der juristisch einzuordnende Sachverhalt umfassend gewürdigt werden und der Mandant informiert mitarbeiten kann.
Mein Ziel ist es, für den Mandanten kurzfristig Lösungswege aufzuzeigen und ein taktisches Konzept zu erarbeiten.
Gerne kläre ich zu Kostenfragen auf.
Ich liebe meinen Beruf und bin motiviert, Ihnen engagiert zu helfen.
Sie können dabei sicher sein, dass die Beratungsmöglichkeiten nicht auf das Familienrecht beschränkt sind.
Ohne Scheuklappen können Ihnen individuelle, sinnvolle Ratschläge zu Fragen der erbrechtlichen Gestaltung und des Betreuungsrechtes einerseits und zum Wirtschafts-, Arbeits- und Steuerrecht andererseits gegeben werden, so dass Sie hier gut aufgehoben sein werden.
Gerne begrüße ich Sie als meinen neuen Mandanten.

Themen von Vortragstätigkeit in jüngerer Zeit:

  • Das neue Ehegattenunterhaltsrecht – eine Zwischenbilanz
  • Zur Befristung des nachehelichen Unterhalts
  • Familien- und erbrechtliche Problemstellungen und Rechtslage der Patchwork-Familie
  • Rechtsprobleme, wenn das unterhaltsberechtigte Kind volljährig wird
  • Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen im Lichte der aktuellen Rechtsprechung
  • Das Verfahren vor dem Güterichter in Familiensachen und die Auseinandersetzung des Nachlasses vor dem Nachlassrichter im Vermittlungsverfahren