Erbrecht

Streitigkeiten um den Nachlass oder dessen Auseinandersetzung können Familien zerstören
und über Generationen ihre Mitglieder verfeinden.

Lassen Sie in moralische Abgründe blicken und können schicksalhaft Existenzgrundlagen, geschaffene Werte oder Lebensträume vernichten.
Deshalb sollten Sie sich – nicht nur wenn der Erbfall eingetreten ist – über die menschlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen Gedanken machen und sich kompetent beraten lassen.
Dabei sollten Sie sich aber auch im Klaren darüber sein, dass nicht jeder Mensch erst im hohen Alter, nach langer Krankheit und voraussehbar stirbt, sondern dass Unfall oder Krankheit einen mitten aus dem Leben reißen können.
Die Möglichkeit selbst und individuell über die eigene Rechtsnachfolge, d.h. insbesondere die Zuwendung des erworbenen Vermögens entscheiden zu können (sogenannte Testierfreiheit) ist ein hohes und gesetzlich besonders geschütztes Gut.

Diese Freiheit sollte man wahrnehmen, zumal die gesetzlichen Standardregelungen für die doch sehr unterschiedlichen persönlichen und rechtlichen Verhältnisse in der modernen Gesellschaft nur ungenügende Regelungen treffen.
Gerade nach einer Ehescheidung, bei Kindern aus verschiedenen Beziehungen, Adoptionen, einem Zusammenleben in einer sogenannten Patch-work-Familie u.ä.m. ergeben sich Regelungsbedürfnisse. Aber auch der nichteheliche Lebenspartner oder der Ehegatte ohne gemeinsame Kinder, sollte versorgt und nicht unnötigen Streitigkeiten in einer Erbengemeinschaft oder mit Pflichtteilsberechtigten  ausgesetzt werden.
Der im Erbrecht tätige Rechtsanwalt kann hier rechtsgestaltend nützliche Ratschläge geben, die Interessen des Mandanten ermitteln und auf den Punkt bringen und eine Verwirklichung der Interessen umsetzen.
Dabei spielen neben den rein rechtlichen Aspekten und den steuerlichen Aspekten auch die Fragen der wirtschaftlichen Praktikabilität, der Akzeptanz in der Familie und der Durchsetzung des Erblasserwillens eine Rolle.
Der Erblasser sollte bedenken, dass mit seinem Tod nicht nur sein Vermögen verteilt wird oder seine Schulden übernommen werden, sondern von einem Tag auf den anderen die wirtschaftliche Grundlage der Personen, für die er Verantwortung hat, entzogen sein kann.
Er muss sicherstellen, dass die Angehörigen bzw. nahestehenden Personen handlungsfähig bleiben, dass sie über Konten verfügen können und dass sie nicht in eine Notsituation geraten.
Im Erbfall gilt es natürlich erste, sichernde und verwaltende Maßnahmen unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften zu treffen.
Die Angehörigen oder Erben müssen ihre Rechte gegenüber Behörden, Banken, Vermietern etc. wahren. Der Erbfall muss abgewickelt werden, das Erbrecht muss festgestellt werden und gegebenenfalls Pflichtteilsansprüche geklärt oder durchgesetzt werden.
Der in diesem Zusammenhang tätige Rechtsanwalt muss profunde Kenntnisse über das umfangreiche und komplizierte Erbrecht und Erbverfahrensrecht verfügen.
Er muss ergebnisorientiert die individuellen Interessen seines Mandanten herausarbeiten und verfolgen.
Die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse müssen sorgfältig und fleißig erfasst und begutachtet werden.
Rechtlich sehr kompliziert, gefährlich und tatsächlich schwierig, stellen sich insbesondere Sachverhalte mit Auslandsbezug dar.
Die seit dem 17.08.2015 geltende Europäische Erbrechtverordnung sieht hier ganz neue Wege vor, indem sie auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers für die Frage des anwendbaren Rechts abstellt und sich der deutsche Rentner, der seinen Alterssitz im Ausland gewählt hat, plötzlich damit konfrontiert sieht, dass er nach dem dort anwendbaren, ihm unbekannten ausländischen Erbrecht beerbt wird, wenn er nicht zuvor eine wirksame Rechtswahl getroffen hat. Sein gemeinschaftliches Ehegattentestament könnte damit unwirksam sein und fremdes Erbrecht seine Vermögensnachfolge zu Lasten des überlebenden Ehegatten oder des eingesetzten Erben regeln. Hier besteht Handlungsbedarf, zumal der jeweilige Staat nicht nur über die Erbschaftssteuer sondern auch den Regress der Sozialträger zugreifen kann/wird. Das neue Europäische Nachlasszeugnis wiederum bietet vereinfachte Möglichkeiten den Nachlass zu regeln, wenn Auslandsvermögen vorhanden ist.
In unserer multikulturellen Gesellschaft kann nicht eine ausländische Staatsangehörigkeit des Erblassers oder der Erben sondern bereits die Ferienwohnung oder die Kapitalanlage im Ausland im Erbfall unvermutete und unerwünschte Folgen nach sich ziehen.
Wichtige Regelungsbereiche sind z.B. auch das so genannte Behindertentestament oder der mögliche Regress der Sozialhilfeträger.
Gerne stehe ich Ihnen im Bereich des Erbrechts zur Verfügung.

Nachdem die Gesellschaft heute immer älter wird und in diesem Zusammenhang sich Krankheiten, die die Handlungs- und Willensfähigkeit einschränken, wie Demenz, Alzheimer o.ä. dramatisch ausbreiten, besteht auch dringender Handlungsbedarf dahingehend, dass in einer derartigen Betreuungssituation oder Situation der Hilflosigkeit Vorsorge getroffen ist.
Hierfür sind Betreuungs- und Vorsorgevollmachten mit ausgefeilten Geschäftsbesorgungsverträgen und eventuell ergänzt um Patientenverfügungen geboten.
Ich habe hier Erfahrung und berate Sie gerne hierzu.